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Anteilsschein

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Nennwertlose Urkunde über die Beteiligung an einem Anlagefonds. Der Anteilschein ist die wertpapierrechtliche Verbriefung der Ansprüche des Anlegers gegenüber der Fondsleitung auf Beteiligung an Vermögen und Ertrag des Anlagefonds.

 
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