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Auskunftsrecht
Recht der Aktionäre, in der Hauptversammlung Fragen, die die Gesellschaft und das Geschäftsergebnis betreffen, an den Vorstand zu richten. In Ausnahmefällen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
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Recht der Aktionäre, in der Hauptversammlung Fragen, die die Gesellschaft und das Geschäftsergebnis betreffen, an den Vorstand zu richten. In Ausnahmefällen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.