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Börsegesetz
Das Börseesetz regelt das Verhältnis zwischen Börsemitgliedern und Börsebesuchern (d.h. Börsehändler und -kunden) einerseits und dem Börseunternehmen andererseits. Das BörseG enthält weiters Bestimmungen, die die Zulassung von Verkehrsgegenständen, Pflichten von Emittenten, sowie teilweise die Handelsaufsicht (BWA) betreffen.


