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Doppelbesteuerungsabkommen
Sind Abkommen mit anderen Staaten, um mögliche Doppelbesteuerungen zu mildern oder zu vermeiden. Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn der gleiche (oder selbe?)Steuerpflichtige für das gleiche Steuerobjekt resp.den gleichen Steuervorgang von zwei verschiedenen Staaten besteuert wird. Ein DBA kann zur Folge haben, dass z.B.eine in der Schweiz in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer dem Anleger vom ausländischen Staat (Steuerdomizil des Anlegers) anlässlich seiner Steuererklärung teilweise oder ganz angerechnet wird.


