Finanzlexikon » Finanzlexikon » G
Geregelter Freiverkehr
Jene börserechtliche Zulassungsform mit weniger strengen Zulassungsvoraussetzungen (Zulassungsverfahren) und Publizitätsvorschriften als die für den Amtlicher Handel. Weiters besteht die Möglichkeit der Einbeziehung in den Dritten Markt.


