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Das österreichische Börsegesetz unterscheidet zwei Typen von Insidern: Primärinsider sind Personen, die entweder auf Grund ihres Berufes oder einer Kapitalbeteiligung Zugang zu einer Insiderinformation haben. Sekundärinsider sind Personen, die eine Insiderinformation erhalten oder in Erfahrung gebracht haben.

 
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