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Rückgabefrist

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Bei Immobilienfonds können Anteile über die Börse gehandelt oder gegenüber der Fondsleitung auf Ende eines Rechnungsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten gekündigt werden. Die Rückzahlung erfolgt zwei Monate nach Abschluss des entsprechenden Rechnungsjahres.

 
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