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Rücknahmepflicht
Gilt für alle offenen Fonds. Die Investmentgesellschaften sind verpflichtet die ausgegebenen Anteile jederzeit vom Anteilsinhaber zurückzunehmen.
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Gilt für alle offenen Fonds. Die Investmentgesellschaften sind verpflichtet die ausgegebenen Anteile jederzeit vom Anteilsinhaber zurückzunehmen.