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Spekulationsfrist
Fondsanteile fallen ebenso wie Aktien unter die Spekulationsfrist. Das heißt: Der Anleger muss Kursgewinne dann versteuern. wenn sie innerhalb eines Jahres realisiert werden. Es besteht allerdings ein Freibetrag von € 440,--. Kursgewinne innerhalb eines Wertpapierfonds sind derzeit noch steuerfrei.


