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Treuepflicht
Die gesetzlich verankerte Pflicht von Fondsleitung und Depotbank sowie ihrer Beauftragten, ausschliesslich die Interessen der Anleger wahrzunehmen.
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Die gesetzlich verankerte Pflicht von Fondsleitung und Depotbank sowie ihrer Beauftragten, ausschliesslich die Interessen der Anleger wahrzunehmen.