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Wandelanleihe

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Festverzinsliche Anleihen von Aktiengesellschaften mit einem Wandelrecht, d.h. Umtauschrecht auf Aktien derselben Aktiengesellschaft in einem bestimmten Verhältnis. Wandelanleihen sind in der Regel gesamtfällig, sofern sich der Anleger nicht vorher zum Umtausch entschlossen hat. Der Inhaber kann entweder die Anleihe bis zum Ende ihrer Laufzeit behalten oder die Anleihe in Aktien umtauschen. Vor dem Umtausch hat er Anspruch auf feste, im voraus bestimmte Zinsen, nach dem Umtausch auf die jährliche Dividende.

 
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