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Wertpapieraufsichtsgesetz

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(WAG) Enthält Regelungen über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen, definiert Wohlverhaltensregeln und bestimmt die mit der Aufsicht über den Wertpapierhandel beauftragte Behörde, die Bundeswertpapieraufsicht (BWA).

 
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