Was sind private Krankenzusatzversicherungen?
Die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse kann durchaus mit einigen Vorteilen verbunden sein. Hierzu gehört beispielsweise, dass das Leistungsspektrum meist deutlich umfangreicher ist, die Leistungen vertraglich garantiert sind und somit weder reduziert noch gestrichen werden können, oder dass der Beitrag individuell und unabhängig vom Einkommen ermittelt wird, wobei der Versicherte direkten Einfluss auf die Beitragshöhe nehmen kann. Allerdings ist eine private Krankenvollversicherung nur dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Dies ist dann der Fall, wenn er selbstständig oder freiberuflich tätig, verbeamtet oder beihilfeberechtigt ist oder ein Einkommen als Arbeitnehmer erzielt, dass in mindestens drei aufeinanderfolgen Jahren über der Versicherungspflichtgrenze lag. Allerdings besteht für diejenigen, die keine Vollversicherung in einer privaten Krankenkasse nutzen können oder möchten, die Möglichkeit, eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Diese übernimmt in erster Linie die Funktion, die Lücken zu schließen, die durch die Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung entstanden sind, und die Kosten für Leistungen zu erstatten, die von der GKV nicht oder nur anteilig übernommen werden. Mittlerweile werden unterschiedliche Modelle und Tarife von Krankenzusatzversicherungen angeboten, teils als Einzelleistungen und teils als kombinierte Pakete. Zu den sehr häufig gewählten Zusatzversicherungen gehören Versicherungen für zahnmedizinische Behandlungen und Zahnersatz, die anteilige oder vollständige Kostenübernahme bei Medikamenten, Sehhilfen, Heil- und Hilfsmitteln oder die Behandlung durch leitendes Personal und die Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern bei stationären Aufenthalten. Daneben kann der gesetzliche Versicherungsschutz um Behandlungen mit alternativen Heilmethoden erweitert oder zusätzliche Pflegekostenversicherungen, Krankentagegeldversicherungen oder Krankenhaustagegeldversicherungen abgeschlossen werden. Die private Zusatzversicherung folgt dabei dem gleichen Prinzip wie die private Krankenvollversicherung und ist deshalb auch für Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen möglich, weil nur die Kosten erstattet werden, die die PKV nicht übernimmt, ohne dass dabei in das System des Sachleistungsprinzips eingegriffen wird. Empfehlenswert vor dem Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung ist jedoch ein Versicherungsvergleich, da mittlerweile eine Vielzahl verschiedener Versicherungen zu teils sehr unterschiedlichen Bedingungen und Tarifen angeboten wird.


